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Verstecke

REGEL-Nr. 1 zu dieser Thematik:

- "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" - oder anders ausgedrückt:

- Ein Unternehmer sagte mir vor vielen Jahren: "Die schönsten Geschäfte sind die, von denen niemand was mitbekommt!", oder im übertragenen Sinne:

- Ein Geheimnis ist KEIN Geheimnis, ein sicheres Versteck ist KEIN sicheres Versteck, wenn auch nur EINE weitere Person eingeweiht bzw. darüber informiert ist - hier meine ich ausdrücklich auch die Freunde, Vertrauten, Angehörigen, Partner und die Ehepartner!!!

Dies ist nicht böse gemeint - jedoch kommt es bei Einbrüchen/Überfällen/Raub, oder aber auch durch behördliche Vernehmungen vor, daß potentielle Mitwisser durch Gewalt-, Strafandrohung, gezielte Täuschung oder Folter zum Verrat gezwungen, genötigt oder ermuntert werden... Hier gilt also prinzipiell und generell: "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß..."

 

 

Wie in der Hauptseite bereits beschrieben, muß ein Versteck keinesfalls sicher sein, und Versteck ist eben nicht gleich Versteck.

 

Vorab sollte man auch begrifflich zunächst differenzieren - mir fallen jede Menge Begrifflich-keiten ein für geheime Ablagemöglichkeiten unterschiedlichen Zwecks:

Versteck, Depot, Verbringungsbehälter, Container, Toter Briefkasten ...

 

Auch sollte einem vorab klar sein, welche Güter professionell versteckt weden sollen:

Mengen, Einzelstücke, Edelmetalle, Geld, Münzen, Banknoten, Dokumente, Schmuck ...

 

Ich will die Versteck-Problematik an einem Buch-Versteck veranschaulichen: in folgenden beiden Büchern befinden sich jeweils Banknoten im Wert von 7.000,- €. Das Geld ist darin "versteckt", die Bücher stehen - unscheinbar - neben anderen Büchern im Regal.

 

Buch 1:

Die Banknoten befinden sich lose in die Seiten eingelegt (denkbar wäre auch ein ausgeschnit-tener Hohlraum in einigen Seiten des Buchblocks, oder eine Buch-Kassette, wie man sie im Internet kaufen kann).

Steht das Buch geschlossen im Regal, ist das Geld zunächst versteckt - zieht ein Besucher (egal, ob Einbrecher, Angehöriger oder Freund) das Buch aus dem Regal, um darin zu blättern (aus Neugier, aus Literaturinteresse oder eben auf der Suche nach einem klassischen Versteck), dann wird er mit Sicherheit fündig und das Geld ist futsch (wohl auch bei Angehörigen oder "Freunden", denn bekanntlich macht ja Gelegenheit Diebe...)

 

Buch 2:

Die Banknoten im Wert von 7.000,- € sind bei diesem Buch - buchbinderisch perfekt - im Kartonumschlag eingearbeitet und durch das Vorsatzpapier überklebt bzw. unsichtbar gemacht - die exakte Menge von 7.000,- € sind genau so dick, wie die Umschlagpappe stark ist, d.h.:

- Das Buch ist ein sehr sicheres Versteck!

- Genau genommen handelt es sich hier nicht um ein Versteck, sondern um ein Depot (um an das Geld zu gelangen, muß man das Vorsatzpapier ja aufschneiden, das Buch also erkennbar beschädigen); ist also nicht unbedingt das ideale Versteck, wenn man hin und wieder schnell an seine Geldreserven will.

- Jeder, der das Buch zum Blättern oder Lesen aus dem Regal zieht, wird nicht die leiseste Ahnung haben, wie wertvoll dieser Schmöker eigentlich ist.

- Selbstverständlich sollte man dafür im Bekanntenkreis berüchtigt sein, daß man grundslätzlich nichts verleiht - das macht die Sache natürlich noch sicherer.

- Steht das Buch dicht an dicht mit anderen Büchern im Schrank oder Regal, überlebt das Geld sogar einen Wohnungsbrand, da die Bücher i.d.R. nur äusserlich verkohlen und nicht vollständig verbrennen.

- Das grösste Risiko, daß das Geld verschwindet, ist der Tag, wenn nach dem eigenen Ableben die Angehörigen die Wohnung auf der Suche nach dem Erbe auf den Kopf stellen und schlies-slich im Zuge der Wohnungsauflösung das langweilige Buch ins Altpapier geben :-)

 

Ergebnis:

Ein sicheres Versteck MUSS folgende Eigenschaften haben:

NIEMAND darf Bescheid wissen!

- Es darf kein klassisches Versteck sein, das jeder Einbrecher schon 1.000 mal vorgefunden hat!

- Es sollten keine wertvollen IT-oder Elektronik-Geräte als Versteck-Träger benutzt werden: wenn ich meine Bargeldreserven in einen Laptop einarbeite kann ich mir im Falle eines Einbruchs sicher sein, daß der Laptop weg ist und der Einbrecher noch nicht einmal weiß, was er da eigentlich hat mitgehen lassen...

- Es sollte nicht als Kaufobjekt - womöglich noch öffentlich im Internet dargestellt - erhältlich sein!

- Es muss eine optimale und perfekte Tarnung/Legende geben!

- Es darf nicht durch unbedachtes Handeln durch Besucher oder Angehörige zufällig entdeckt werden!

- Es darf nicht durch unerwartete Baumaßnahmen entblöst oder gar zugebaut werden (stellen Sie sich vor, sie vergraben Ihre Wertsachen auf einer Wiese, verreisen aus beruflichen Gründen ein halbes Jahr, und nach Rückkehr müssen Sie feststellen, daß man aus der Wiese einen mit Asphalt überzogenen Parkplatz für einen danebenliegenden Supermarkt hergestellt hat...)!

- Es sollte vor Feuer und Wasser sicher sein!

- Und eine der schwierigsten Aufgaben: es sollte vor Kindern sicher sein, denn die finden irgendwann ja wirklich alles, bewusst oder unbewusst... :-)

 

Die Sicherheit massiv erhöhen kann man mit Täuschungsmaßnahmen, wie z.B.:

Man besorgt sich einen Tresor (aus dem Baumarkt oder wo auch immer), positioniert ihn auffällig unauffällig und füllt ihn mit einer gewissen Menge Bargeld, z.B. 200,- €, Billig-Schmuck und wichtigen, aber nicht existenziell wichtigen Dokumenten. Jeder Einbrecher wird diesen Tresor finden und garantiert auch knacken - denn das ist für ihn i.d.R. eine leichte bis mittel-schwere Übung.

Sein knappes Zeitkontingent verbringt er also, sich mit diesem Tresor zu beschäftigen und den Inhalt zu stehlen - über das Geld wird er sich sicherlich freuen; in dieser Zeit hat er aber die anderen, wirklich sicheren Verstecke weder gesucht, noch gefunden, und ahnt wahrscheinlich gar nichts davon. 

Hätte er gar keine Geldbeträge oder Schmuck gefunden, wäre dies für eine Privatwohnung eher unwahrscheinlich und verdächtig - und er würde damit beginnen, sich auf die intensive Suche nach potentiell sicheren Verstecken zu machen.

Neben dem Einbruchschaden (Defekte Tür, Fenster, chaotische Wohnung) hat man also als Geschädigter - im Idealfall - einen demolierten Tresor für 70,- € und die 200,- € "Opferkasse" zu beklagen, die man - falls versichert - eben dieser Versicherung geltend machen kann ...

 

 

Um die Vorstellung anzuregen, in welchem Umfeld sich - durchaus sehr sichere - Verstecke in den privaten Räumen befinden können, folgen ein paar Beispiele:

 

Szene 1:

In dieser Szene ist ein sicheres Versteck für Bargeld in einem Wert von bis zu  7.000,- € realisierbar.

 

Szene 2:

In dieser Szene ist ein sicheres Versteck für Bargeld in einem Wert von bis zu 50.000,- € realisierbar.

 

Szene 3:

In dieser Szene ist ein sicheres Versteck für Bargeld in einem Wert von bis zu 20.000,- € realisierbar.

 

Szene 4:

                           

In dieser Szene ist ein sicheres Depot für Bargeld in einem Wert von bis zu 20.000,- € realisierbar.

 

Szene 5:

In dieser Szene ist ein sicheres Depot für Bargeld in einem Wert von bis zu 50.000,- € realisierbar.

 

 

Folgende Verstecke kennt man aus dem Internet. Sie sind überall erhältlich und daher auch allseits bekannt - sie sind im eigentlichen Sinne keine sicheren Verstecke, sondern dienen allenfalls als Verbringungsmittel ("Container") bzw. als "Toter Brief-kasten", um - ungesehen und unauffällig - Material oder Informationen zu transpor-tieren oder zu übergeben.

 

 

 

Ebenso wichtig wie materielle Werte sind heute die immateriellen Werte - also die Daten, das geistige Eigentum, die Erfindungen wie auch die dazugehörigen Pläne.

Um sich vor Datendiebstahl erfolgreich zu schützen, biete ich ein paar einfache, aber durch die Tarnung hervorragende Datenverstecke an.

 

 

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Die Preise verstehen sich als ENDPREIS - es liegen meine Geschäftsbedingungen zu Grunde:

- Geschäftstätigkeit erfolgt ausschliesslich in der Bundesrepublik Deutschland!

- Die Bereitstellung von Schulungsmaterial und Begleitinformationen erfolgt ausschliesslich in deutscher Sprache!

- Die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Endpreise!

- Die Geschäftstätigkeit erfolgt nach § 19 UStG (Kleinunternehmer) - Umsatzsteuer wird daher in der Rechnung nicht separat ausgewiesen!

- Bestellung erfolgen ausschließlich auf dem Schriftweg, also entweder per E-Mail, per Fax oder postalisch!

- Mit jeder bestätigten Bestellung tritt ein rechtsverbindlicher Vertrag in Kraft!

- Der Auftraggeber erhält eine Auftrag-Bestätigung postalisch, per Fax oder per E-Mail - erst dann ist der Kauf-/Werkvertrag bindend!

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